Seminar
für Politische Wissenschaft
der
Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
Wintersemester
1998/99
Proseminar:
Die
Menschenrechte
Dozent:
Dr.
H. Ihne
Die
Menschenrechtsorganisationen
der Vereinten
Nationen
Vorgelegt
von:
Birgit
Smerz
4.
Semester
HF:
Politische Wissenschaft
NF:
VWL, Rom. Phil. (Italienisch)
Kekuléstr.
21, 53115 Bonn
Inhaltsverzeichnis |
Seite |
1.
Einführung
in die Problemstellung |
|
1.1 Institutionen und Menschenrechtsorganisa- |
3 |
tionen der UN und ihre Zusammenarbeit im | |
Menschenrechtsbereich | |
2. Vorstellung der Vereinten Nationen als | |
Institution |
|
2.1 Zusammenarbeit der UN Hauptorgane im |
4 |
Bereich der Menschenrechtsarbeit | |
2.1.1 Generalversammlung |
5 |
2.1.2 Sekretariat der UN und UN Generalsekretär |
5 |
2.1.3 Wirtschafts- und Sozialrat ECOSOC |
5 |
2.1.4 UN Sicherheitsrat |
6 |
2.4.5 Internationaler Gerichtshof |
6 |
2.4.6 Treuhandrat |
7 |
2.2 Sonderorganisationen und Ständige UN | |
Hilfsorganisationen | |
2.2.1 Das Kinderhilfswerk UNICEF |
7 |
2.2.2 Die UNESCO |
7 |
2.2.3 Der Hohe Kommissar der UN für |
8 |
Flüchtlinge UNHCR | |
2.2.4 INSTRW und UNIFEM |
8 |
3. Menschenrechtsinstrumente der Vereinten | |
Nationen |
|
3.1 Vorstellung der Menschenrechtsorgane der UN |
9 |
3.1.1 Änderung der Aufgaben des |
9 |
Menschenrechtszentrums | |
3.1.2 Die Arbeit der Menschenrechtskommission |
10 |
(MRK) | |
3.1.3 Der Hochkommissar für Menschenrechte |
10 |
3.1.4 Der geplante Internationale |
11 |
Strafgerichtshof | |
3.1.5 Internationale Strafgerichtshöfe für ehem. |
11 |
Jugoslawien und Ruanda | |
3.2 Die UN-Menschenrechtsausschüsse als |
12 |
Ausführungsorgane | |
3.2.1 Wechselbeziehungen zwischen dem |
12 |
Sozialpakt CESCR | |
3.2.2 und dem Zivilpakt CCPR sowie deren |
13 |
Durchsetzungsmaßnahmen | |
3.2.2.1 Der Menschenrechtsausschuß (CHR) |
13 |
3.2.3 Berichtssystem, Staatenbeschwerde und |
15 |
Individualbeschwerde | |
3.2.4 Der Ausschuß zur Beseitigung von |
15 |
Rassendiskriminierung CERD | |
3.2.5 Konvention über die Beseitigung der |
16 |
Frauendiskriminierung CEDAW | |
3.2.6 Der CAT und seine Arbeit |
16 |
3.2.7 Konvention über die Rechte des Kindes |
17 |
CRC sowie CAAS | |
4. Schluß |
|
4.1 Erfolge und Probleme der UN-Menschenrechts- |
18 |
organisationen | |
4.2 Fazit |
19 |
1. Einführung in die Problemstellung
1.1 Institutionen und Menschenrechtsorganisationen
der UN
und ihre Zusammenarbeit im Menschenrechtsbereich
Die weltweite
Durchsetzung der Menschenrechte ist eine universelle Forderung, zu deren
Verwirklichung nicht nur die einzelnen Staaten sondern die gesamte
Staatengemeinschaft sowie die Internationalen Organisationen und
Nichtregierungs-organisationen einen entscheidenen Beitrag leisten. Die
Unteilbarkeit der Menschenrechte kann nur durch nationale und internationale
Entwicklungsanstrengungen, die die Bedingungen für ein menschenwürdiges Leben
schaffen, verwirklicht werden. Leider ist auf der Staatenebene die
Verwirklichung der Menschenrechte durch Machtstreben und nationale Egoismen gefährdet
und die Tendenz geht dazu, daß weltweit Menschenrechtsgruppen, einzelne
Parteien, Politiker etc. deren Verwirklichung nachdrücklich einfordern. Hierzu
muß auch das Konzept der Wiener Weltmenschenrechtskonferenz von 1993 besser
umgesetzt werden, auf der u.a. das Amt des Hochkommissars for Menschenrechte
geschaffen wurde,[1]
welcher die Universalität der Menschenrechte propagieren soll und der eine
wichtige Koordinationsfunktion der Menschen-rechtsarbeit der Vereinten Nationen
hat.
Diese
Menschenrechtsarbeit möchte ich durch die Erklärung der Aufgaben und der
Zielsetzung, sowie der Erfolge der Menschenrechtsorganisationen der Vereinten
Nationen erläutern. Dabei stelle ich die Vereinten Nationen als Institution vor
und erkläre die Funktion ihrer Hauptorgane Generalversam-mlung, Wirtschafts-
und Sozialrat, Internationaler Gerichtshof, UN Sicherheitsrat, Sekretariat und
Treuhandrat, wobei ich direkt auf deren Bedeutung und Mitwirkung bei der
Menschen-rechtsarbeit der UN eingehe (siehe dazu auch Abbildung 3).
Darauffolgend erläutere ich die eigentlichen Menschenrechtsinstrumente der
Vereinten Nationen und deren Arbeit. Eine wichtiger Ausschuß ist hier der im
ECOSOC angesiedelte Menschenrechtsausschuß (CHR).[2]
Eine Schlüsselrolle nimmt der Hochkommissar für Menschenrechte ein, da er eine
Koordinierungsfunktion der Menschenrechtsarbeit der UN hat und er das
Menschenrechtszentrum in Genf und dessen Aufgaben neu gestaltet.[3]
Die Menschenrechtskommission (MRK), sowie der Einfluß des UN Sicherheitsrates
und der UN Generalversammlung auf die Menschenrechtsarbeit der UN und deren
Zusammenarbeit mit dem Hochkommissar für Menschenrechte spielen hier eine
entscheidende Rolle. Um zu erläutern, welche Maßnahmen in der
Menschenrechtsarbeit getroffen wurden, gehe ich auf den Internationalen
Gerichtshof und den geplanten Internationalen Strafgerichtshof ICC, sowie die
Internationalen Strafgerichtshöfe in Jugoslawien (ICTY) und Ruanda ein. Eine
Zentrale Rolle spielen die UN Menschenrechtsausschüsse CESCR, CCPR, CERD, CEDAW,
CAT, CRC und CAAS, die für die Prüfung und Umsetzung der entsprechenden
Menschenrechtsverträge sowie die Überwachung der Einhaltung der Konventionen
zuständig sind.[4]
Um
Menschenrechtsverletzungen zu ”sanktionieren” bedient sich der
Menschenrechtspakt verschiedener Durchsetzungsmaß-nahmen, dem Berichtssystem,
der Staatenbeschwerde und der Individualbeschwerde, die ich nachfolgend erläutere.
Abschließend möchte ich noch einige Erfolge und Neuerungen der
Menschenrechtsinstrumente hervorheben und in meinem Fazit diskutieren, ob die
Menschenrechtsinstrumente mittels besserer finanzieller und personeller
Ausstattung, mit Kooperation der Staatengemeinschaft und wirkungsvolleren
Sanktionsmitteln besser genutzt werden können.